Sanität

Aufgaben der Sanität

Betreuung und Versorgung von Feuerwehrmitgliedern im Rahmen des FSD:

  • Sicherstellung der sanitätshilflichen Erstversorgung von, in ihrer Gesundheit bedrohten oder geschädigten Feuerwehrmitgliedern bei Einsätzen, Übungen, Bewerben, Wettkämpfen und angeordneten Dienstaufträgen.
  • Schulung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung im Fachgebiet des FSD an Feuerwehrkameraden
  • Verwaltung und Wartung der Sanitätsausrüstung, Organisation des Ankaufs von Neumaterial sowie Ergänzung des Bestandes
  • Teilnahme an der Durchführung von Sanitätsdiensten bei Übungen, Wettkämpfen und Bewerben sowie sonstigen Veranstaltungen
  • Organisation eines Sanitätsdienstes auf dienstliche Anordnung
  • Hilfeleistung bei Aktionen oder Aktivitäten betreffend den Feuerwehrmedizinischen oder Feuerwehrsanitätshilflichen Sachbereich. (Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Dekontaminationen, Sanitätsschulungen etc.)
  • Beratung und Unterstützung des jeweiligen Kommandos in Feuerwehrsanitätslichen Belangen, vor, während oder nach einem Ereignis.

Ausbildung der Sanitäter

Ausbildung zum Feuerwehrsanitäter

Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern des Feuerwehrsanitätsdienstes wird wie folgt geregelt:

1. Ausbildungseinheit:

  • Erste Hilfe - Grundkurs (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre)

2. Ausbildungseinheit:

  • Feuerwehrsanitätsausbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule: Sanitäter - Lehrgang 

Dieser Lehrgang wird in zwei Teilbereiche unterteilt:

Erster Tag: beinhaltet vor allem die Einführung in die technische Menschenrettung und ist zwingend vorgeschrieben. Er wird durch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule gestaltet, die dafür eigene Lehrunterlagen entwickelt hat.

Zweiter bzw. Dritter Tag: sind der Ersten Hilfe gewidmet, Schwerpunkt Sofortmaßnahmen einschließlich der Vermittlung von Neuerungen und wird mit einer theoretischen und einer praktischen Wissensüberprüfung abgeschlossen.

Personen mit einer abgeschlossenen Sanitätshilfe-, Sanitätsgehilfenausbildung oder einem Krankenpflegerdiplom müssen diese nicht ablegen. Die Lehrbeauftragten sind Vortragende des Roten Kreuzes.

Die Erste Hilfe wird um folgende Bereiche erweitert:

·         Umgang mit dem Beatmungsbeutel (Vorstellung auch von kostengünstigeren Einmalbeuteln) und Sauerstoffgeräten

·         Assistierte Beatmung

·         Assistenzleistung für den Feuerwehr- und Notarzt (Vorbereitung diverser Gerätschaften)

·         Trauma Versorgung, Umgang mit Schienen, Stifneck, Schaufeltragen und Vakuummatratze

·         Vorstellung des Großunfallkonzeptes des Roten Kreuzes.

Hier wird das Ablaufschema, die Grundlagen der Triage, des Patientenleitsystems und die Kennzeichnung und Erkennungsmerkmale der RK-Kommandanten und Abschnittsleiter weitergegeben.

Fortbildungslehrgang für Sanitäter:

  • Eintägiger Lehrgang an der FWZS

Grundvoraussetzung: mit Erfolg absolvierter Sanitäterlehrgang

    • Erste Hilfe - Auffrischungskurs 8 Stunden (nicht älter als 5 Jahre)

Zusatzmodul 1:

  • Ausbildung und Zertifizierung am Defibrillator (15 Stunden)

Zusatzmodul 2:

  • Lehrgang für Menschenrettung und Absturzsicherung an der FWZS

Zertifizierung:

  • Erste Hilfe - Kurs: alle 5 Jahre muss eine Fortbildung im Ausmaß von 8 Stunden absolviert werden.
  • Defibrillator: innerhalb von jeweils 2 Jahren muss die Rezertifizierung absolviert werden.

Ausrüstung

Standardausrüstung lt. Richtlinie des Feuerwehrmedizinischen Dienstes:

  • Erste Hilfe Koffer / Tasche
  • San Rucksack
  • Menschenrettungsset bestehend aus:

·         Tragetuch

·         Rettungstuch

·         Seile zur Menschenrettung

·         Tragetasche

Zusätzlich mögliche Sonderausrüstung:

  • Beatmungsbeutel mit einem Sauerstoffsystem
  • Defibrillator 
  • Korbtrage mit Abseilsystem 
  • Schaufeltrage mit Gurten