Sanität
Aufgaben der Sanität
Betreuung und Versorgung von Feuerwehrmitgliedern im Rahmen des FSD:
- Sicherstellung der sanitätshilflichen Erstversorgung von, in ihrer Gesundheit bedrohten oder geschädigten Feuerwehrmitgliedern bei Einsätzen, Übungen, Bewerben, Wettkämpfen und angeordneten Dienstaufträgen.
- Schulung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung im Fachgebiet des FSD an Feuerwehrkameraden
- Verwaltung und Wartung der Sanitätsausrüstung, Organisation des Ankaufs von Neumaterial sowie Ergänzung des Bestandes
- Teilnahme an der Durchführung von Sanitätsdiensten bei Übungen, Wettkämpfen und Bewerben sowie sonstigen Veranstaltungen
- Organisation eines Sanitätsdienstes auf dienstliche Anordnung
- Hilfeleistung bei Aktionen oder Aktivitäten betreffend den Feuerwehrmedizinischen oder Feuerwehrsanitätshilflichen Sachbereich. (Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Dekontaminationen, Sanitätsschulungen etc.)
- Beratung und Unterstützung des jeweiligen Kommandos in Feuerwehrsanitätslichen Belangen, vor, während oder nach einem Ereignis.
Ausbildung der Sanitäter
Ausbildung zum Feuerwehrsanitäter
Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern des Feuerwehrsanitätsdienstes wird wie folgt geregelt:
1. Ausbildungseinheit:
- Erste Hilfe - Grundkurs (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre)
2. Ausbildungseinheit:
- Feuerwehrsanitätsausbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule: Sanitäter - Lehrgang
Dieser Lehrgang wird in zwei Teilbereiche unterteilt:
Erster Tag: beinhaltet vor allem die Einführung in die technische Menschenrettung und ist zwingend vorgeschrieben. Er wird durch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule gestaltet, die dafür eigene Lehrunterlagen entwickelt hat.
Zweiter bzw. Dritter Tag: sind der Ersten Hilfe gewidmet, Schwerpunkt Sofortmaßnahmen einschließlich der Vermittlung von Neuerungen und wird mit einer theoretischen und einer praktischen Wissensüberprüfung abgeschlossen.
Personen mit einer abgeschlossenen Sanitätshilfe-, Sanitätsgehilfenausbildung oder einem Krankenpflegerdiplom müssen diese nicht ablegen. Die Lehrbeauftragten sind Vortragende des Roten Kreuzes.
Die Erste Hilfe wird um folgende Bereiche erweitert:
· Umgang mit dem Beatmungsbeutel (Vorstellung auch von kostengünstigeren Einmalbeuteln) und Sauerstoffgeräten
· Assistierte Beatmung
· Assistenzleistung für den Feuerwehr- und Notarzt (Vorbereitung diverser Gerätschaften)
· Trauma Versorgung, Umgang mit Schienen, Stifneck, Schaufeltragen und Vakuummatratze
· Vorstellung des Großunfallkonzeptes des Roten Kreuzes.
Hier wird das Ablaufschema, die Grundlagen der Triage, des Patientenleitsystems und die Kennzeichnung und Erkennungsmerkmale der RK-Kommandanten und Abschnittsleiter weitergegeben.
Fortbildungslehrgang für Sanitäter:
- Eintägiger Lehrgang an der FWZS
Grundvoraussetzung: mit Erfolg absolvierter Sanitäterlehrgang
- Erste Hilfe - Auffrischungskurs 8 Stunden (nicht älter als 5 Jahre)
Zusatzmodul 1:
- Ausbildung und Zertifizierung am Defibrillator (15 Stunden)
Zusatzmodul 2:
- Lehrgang für Menschenrettung und Absturzsicherung an der FWZS
Zertifizierung:
- Erste Hilfe - Kurs: alle 5 Jahre muss eine Fortbildung im Ausmaß von 8 Stunden absolviert werden.
- Defibrillator: innerhalb von jeweils 2 Jahren muss die Rezertifizierung absolviert werden.
Ausrüstung
Standardausrüstung lt. Richtlinie des Feuerwehrmedizinischen Dienstes:
- Erste Hilfe Koffer / Tasche
- San Rucksack
- Menschenrettungsset bestehend aus:
· Tragetuch
· Rettungstuch
· Seile zur Menschenrettung
· Tragetasche
Zusätzlich mögliche Sonderausrüstung:
- Beatmungsbeutel mit einem Sauerstoffsystem
- Defibrillator
- Korbtrage mit Abseilsystem
- Schaufeltrage mit Gurten